Anmeldung

Die Anmeldung für das Schuljahr 2012/2013  findet von Montag 7. bis Freitag 11. Mai 2012 im Sekretariat des LLG statt.

An den staatlichen Gymnasien können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Gymnasien ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.

 

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Übertritt von der 4. Klasse Grundschule

Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht (Übertrittszeugnis) in der Jahrgangsstufe 4:

  • bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich

  • in allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht

Die folgende Broschüre (pdf) gibt einen Überblick zum Thema Übertritt, Aufbau des Gymnasiums und Schulleben am LLG. 

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Erforderliche Dokumente

1) Übertrittszeugnis

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten Anfang Mai ein Übertrittszeugnis. Dieses enthält:

  1. die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern,

  2. die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch (D), Mathematik (M), Heimat- und Sachunterricht (HSU),

  3. eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens,

  4. eine zusammenfassende Beurteilung, in der die Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.

2) Geburtsurkunde oder Geburtsschein

3) Ggf. Sorgerechtsbeschluss

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Probeunterricht

Der Probeunterricht für das Schuljahr 2012/2013 findet von Montag 21. bis Donnerstag 23. Mai 2012 statt.

Weitere Informationen erhalten sie bei der Anmeldung.

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